Bekanntmachung | Widerspruch gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz
03.01.2024:
Anlässlich der im Jahr 2024 stattfindenden Wahlen verweist die Gemeinde Barbing darauf, dass die Meldebehörde berechtigt ist, bestimmte Auskünfte an Dritte zu erteilen. Die Betroffenen können jedoch d