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13.12.2020 Im Zeichen der weltweiten Corona-Pandemie und um den Kundenservice stetig zu verbessern, hat sich der Zweckverband entschlossen, innerhalb der nächsten 6 Jahre auf fernauslesbare, digital messende Funkwasserzähler umzustellen. Die komplette Umstellung aller Zähler soll bis 2027 erfolgen.
Jährlich werden etwa 2.000 Zähler ausgewechselt. Der Zählerwechsel erfolgt für Sie kostenlos. Sie werden rechtzeitig vom Zweckverband über den Wechsel informiert.
Nach Umstellung Ihres mechanischen Wasserzählers auf einen Funkwasserzähler ermöglicht ein spezielles Auslesegerät es dem Zweckverband, den Stand Ihres Wasserzählers kontaktlos empfangen zu können, ohne Ihr Gebäude betreten zu müssen. Im Zeichen der Corona Pandemie ein unschätzbarer Vorteil.
Lediglich bei der Erstmontage ist das Betreten Ihres Anwesens notwendig. Das Ablesen der Stände mittels Ablesekarte entfällt ebenfalls mit der Nutzung eines Funkwasserzählers.
Die Funkauslesung dient der Ermittlung des jährlichen Verbrauchs. Als Kunde und Verbraucher haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Verbrauch am digitalen Display Ihres neuen Funkwasserzählers zu kontrollieren. Das Einlesen der Zählerstände erfolgt digital und verringert dadurch mögliche Ablesefehler oder sonstige Fehlerquellen.
Da sich die Eichfrist des digitalen Zählers bei einem erfolgreichen Stichprobeverfahren von 6 auf 12 Jahre verlängern lässt, ergeben sich weitere Einsparpotentiale. Der neue Wasserzähler ist mit einem Funkmodul ausgestattet, welches mit einer Sendeleistung von 7 Milliwatt weit unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes liegt. Ein Mobilfunktelefon weist beispielsweise eine Sendeleistung von 2000 Milliwatt auf. Die maximale Sendedauer beträgt nur 50 Sekunden pro Tag. Datenschutzrechtliche Vorgaben werden beachtet und eingehalten. Die Funkauslesung erfolgt in verschlüsselter Form (Diehl Metering-AES-Schlüssel OMS3 oder OMS4) und kann ausschließlich durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass neue Wasserzähler nur eingebaut werden kann, wenn ein Zählerbügel für einen spannungsfreien Einbau vorhanden ist und die Verrohrung parallel verlaufen gemäß DVGW-Standard (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachses). Bitte prüfen Sie Ihre Anlage auf diese Merkmale. Bei älteren Gebäuden kann es zu notwendigen Nachrüstungen kommen. Sollten Sie Bedenken haben ob Ihre Anschlüsse dem DVGW-Standard entsprechen, können Sie die den Zweckverband kontaktieren. Die örtlichen Installationsbetriebe, die in einem Installationsverzeichnis eingetragen sind, wer-den für Sie gerne die Nachrüstung der Zählerbügel durchführen. Das Installateurverzeichnis des Zweckverbandes ist auf der Homepage des Zweckverbandes eingestellt.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das technische Fachpersonal des Zweckverbandes sehr gerne zur Verfügung.
Zweckverband zur Wasserversorgung
Landkreis Regensburg-Süd
Aukofener Straße 17
93098 Mintraching
Telefon (09406) 9410-0
Telefax (09406) 9410-30
Internet: http://www.wzv-regensburg.de
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