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03.02.2021 Das Landratsamt Regensburg hat am 02.02.2021 eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der hochansteckenden Vogelgrippe erlassen.
Die Seuche ist nach derzeitigem Stand für Menschen ungefährlich, dennoch warnt das Veterinäramt davor, tote Tiere anzufassen. Entsprechende Funde sollen der Behörde gemeldet werden.
Ab sofort gelten strenge Sicherheitsvorschriften auch für Geflügelhalter mit kleineren Beständen bis zu 1.000 Stück Geflügel – nicht nur für große Zuchtbetriebe. Unter anderem müssen Ställe, Schutzkleidung und Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werde. Außerdem müssen die Zugänge zu den Ställen besonders gesichert werden. Zu achten sei vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Regensburg:
https://www.landkreis-regensburg.de/unser-landkreis/aktuelles/aktuelle-meldungen/schutz-massnahmen-vor-gefluegelpest-verstaerkt/
Merkblatt für Geflügelhalter des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm
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