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15.01.2020 Anlässlich der im Jahr 2020 stattfindenden Wahlen verweist die Gemeinde Barbing darauf, dass die Meldebehörde berechtigt ist, bestimmte Auskünfte an Dritte zu erteilen.
Die Betroffenen können jedoch der Übermittlung der Daten durch das Einwohnermeldeamt widersprechen.
Nähere Informationen diesbezüglich erhalten Sie in folgenden Anlagen:
Widerspruch gegen Datenübermittlunq nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
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