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Gegenstände, die auf dem Gebiet der Gemeinde gefunden werden, nimmt das Fundamt entgegen. Enthält die Fundsache Hinweise auf den möglichen Verlierer, versucht die Fundsachenstelle diesen zu ermitteln. Ist dies nicht möglich und auch der Verlierer meldet sich nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes, geht das Eigentum an der Fundsache auf den Finder über.
Formulare
Fundanzeige
Mit diesem Formular können Sie Funde bei der Gemeinde anzeigen