1. Änderung des Bebauungsplans „Sarching West III“ und 8. Flächennutzungsplanänderung; frühzeitige Auslegung

22. März 2024: Anbei finden Sie die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Sarching West III“ sowie die 8. Flächennutzungsplanänderung.

Der Gemeinderat der Gemeinde Barbing hat mit Beschluss vom 04.07.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sarching West III“ und die dazugehörige 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Planentwurf wurde am 05.03.2024 gebilligt. 

Im Rahmen der Beteiligung möchten wir der Öffentlichkeit sowie Ihnen als Behörde bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit einer Stellungnahme zu unseren Planungen geben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. 

Es wird gebeten, die Stellungnahmen bis 03. Mai 2024 schriftlich bei der Gemeinde Barbing, Kirchstraße 1, 93092 Barbing oder digital bauamt@barbing.de einzureichen.