Änderungen im Pass- und Ausweisrecht

16. November 2023: Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Auch die Grundgebühr für den Reisepass wird erhöht.
Kinderreisepässe

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die folgenden Informationen zukommen lassen:

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten.

Was ist mitzubringen:

  • Persönliche Vorsprache
  • Ausweisdokument
  • biometrisches Lichtbild
  • ggf. Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit 

Lieferzeit:

Die Ausstellung des Passes kann zwischen vier und sechs Wochen dauern. 

Welche Kosten kommen auf Eltern zu?

Personalausweis für Menschen unter 24 Jahren - ermäßigt 22,80 Euro statt 37,00 Euro
Reisepass für Menschen unter 24 Jahren - ermäßigt 37,50 Euro statt 70 Euro

Kinderreisepässe die bis zum 31.12.2023 ausgestellt werden behalten ihre Gültigkeit.